Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf „für faire Verbraucherverträge“ zugestimmt und plötzlich war der Aufschrei groß. Im Unterschied zu vorherigen Entwürfen gab es nun doch einige eklatante Unterschiede, die selbst bei großen Zeitungen anfangs zu der einen oder anderen Unklarheit geführt hat. Um hier etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hat sich Andreas die Rechtsanwältin Julia Ruch aktivKANZLEI eingeladen, welche das Gesetz und deren Folgen für die Fitnessbranche einordnet. Viel Spaß beim Reinhören in die 46. Folge von Hashtag Fitnessindustrie!
Inhalte
01:13 Begrüßung
03:12 Vorstellung Julia
07:39 Inhalt der Gesetzesänderung
10:44 Langfristige Mitgliedschaften und Preisdeckelung
11:58 Zukünftige Kündigungsfristen nach der Mindestlaufzeit
14:20 Kündigungsmöglichkeiten bei Online-Verträgen
17:10 Wie auch längerfristige Vertragsverlängerungen möglich sein könnten
19:00 Wie sich die Gesetzesänderung auf Altverträge auswirkt
21:32 Ab wann die Gesetzesänderung gültig ist
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Ein Gedanke zu „Folge 46 – Das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz im Alltag der FItnessbranche“
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